Förderung Solarthermie 

Stand: Juli 2010

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Eckdaten zum Marktanreizprogramm 2010

 
Basisförderung
(vorwiegend für Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern im Gebäudebestand)
 
a) Erstinstallation von Solarwärmeanlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 qm Kollektorfläche im Gebäudebestand und Kälte- oder Prozesswärmeerzeugung  =  90,- EUR pro m² Kollektorfläche 
 
b) "Solarhäuser" (EFH/ZFH mit mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche) im Gebäudebestand = 90 €/qm für die ersten 40 qm, darüber hinaus 45,- EUR pro m² Kollektorfläche 
 
c) Erweiterung bestehender Anlagen um bis zu 40 qm Bruttokollektorfläche = 45,- EUR pro m² Kollektorfläche 
 
Voraussetzungen
Ab 2010 müssen förderfähige Solarkollektoren nach dem europ. Prüfzeichen Solar Keymark zertifiziert sein.
Kombianlagen müssen eine Mindestkollektorfläche von 9 qm (Flachkollektoren) bzw. 7 qm (Vakuumröhrenkollektoren) aufweisen. Darüber hinaus müssen Kombianlagen mindestens die folgenden Pufferspeichervolumen pro qm Kollektorfläche aufweisen:
40 Liter (bei Flachkollektoren)
50 Liter (bei Vakuumröhrenk.)
100 Liter (bei „Solarhäusern“)
 
Nicht mehr gefördert werden, Solarwärmeanlagen zur ausschließlichen Warmwassererwärmung und Anlagen im Neubau.
 
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bis zu 6 Monate nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beim BAFA. 
 
Für gewerbliche Antragsteller erfolgt die Antragstellung vor der Auftragserteilung beim BAFA.


Bonusförderung
(als Ergänzung zur Basisförderung)
 
Kesseltauschbonus:
Der Kesseltauchbonus wird gezahlt, wenn neben der Errichtung einer Solarwärmeanlage zur Heizungsunterstützung auch der bestehende Heizkessel (Gas, Öl) durch einen Brennwertkessel (Gas, Öl) ersetzt wird.
 
Der Bonus beträgt beim Einbau einer Solarwärmeanlage nach a) und b) einmalig 400 €.
 
Der Kesseltauschbonus ist bis zum 30.12.2010 befristet.
 
reg. Kombinationsbonus 
Für Anlagen nach a) und b) im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wärmepumpe oder eines Biomassekessels werden einmalig 500 € als Bonus gezahlt.
 
Effizienzbonus
 Für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen nach a) und b) kann der Effizienzbonus auf Wohngebäuden gewährt werden, wenn neben dem Einsatz erneuerbarer Energien auch hohe Anforderungen an den Wärmeschutz nach EnEV 2009 eingehalten werden.
Der Transmissionswärmeverlust HT‘' muss  die Höchstwerte nach EnEV 2009 (Anlage 1 Tabelle 2) um mind. 30 % unterschreiten.
Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich und eine gebäudebezogene Anpassung der Heizungskurve notwendig.
 
Antragsteller, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten das 1,5-fache der gewährten Basisförderung.
 
Bonus für effiziente Solarkollektorpumpen
Anlagen nach a) und b)  erhalten pauschal 50 € pro Pumpe – unabhängig von der Anzahl der Pumpen der Anlage. 
Als effizient gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor- Bauweise oder Pumpen die ausschließlich mit netzunabhängigen PV-Modulen betrieben werden.


Innovationsförderung 
(Anlagen auf Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern im Gebäudebestand)
 
Erstinstallation von großen Solarwärmeanlagen von 20 bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung,  solaren Klimatisierung  und
Prozesswärmeerzeugung (Ausnahme: auch im Neubau). Die Förderung beträgt 180,- EUR pro m² Kollektorfläche für alle Anwendungsbereiche.
 
Voraussetzungen:
Für die Innovationsförderung gelten weitergehende Voraussetzungen als bei der Basisförderung. Zusätzlich zu den Voraussetzungen zur Basisförderung wird die Förderung nur auf Wohngebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten, sowie bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 qm Nutzfläche gewährt. Darüber hinaus ist auch eine Auslegung per Systemsimulation sowie die Erfüllung von Mindestkollektorwärmeerträgen zu erfüllen. Ferner ist eine technische Systembeschreibung einzureichen.
 
Nicht mehr gefördert werden Solarwärmeanlagen im Neubau (Ausnahme: Prozesswärmeanlagen).
 
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt vor der Auftragserteilung beim BAFA.



KfW-Programm  „Erneuerbare Energien“
(für große Solarwärmeanlagen)
 
Erstinstallation von großen Solarkollektoranlagen über 40 qm Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung, Prozesswärmeerzeugung oder
solaren Klimatisierung Die Förderung wird im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens mit bis zu 30-prozentigem Tilgungszuschuss gewährt.
 
Voraussetzungen:
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Innovationsförderung.
 
Speicherbonus:
Für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von mehr als 20 Kubikmeter wird ein Fördersatz von 250 Euro je Kubikmeter Speichervolumen gewährt, sofern die nutzbare Wärmemenge mind. 15 % des max. täglichen Wärmebedarfs und der jährliche Wärmeverlust weniger als 10 % beträgt. 
 
Die Förderung ist auf 30 % der Nettoinvestitionskosten beschränkt und beträgt max. 300.000 Euro je Wärmespeicher.
 
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt vor der Auftragserteilung bei der zuständigen Hausbank, die das KfW-Darlehen durchleitet.


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Alle Angaben ohne Gewähr!


 

   Downloads 

licht3.gif (995 Byte) Antrag auf einen Zuschuss für eine Solarkollektoranlage

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Gewährung von Zuschüssen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 71
Frankfurter Straße 29-31
D-65726 Eschborn
Telefon: (06196) 90 86 25
Telefax: (06196) 9 42-26
http://www.bafa.de

Gewährung von Darlehen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Postfach 11 11 41
D-60046 Frankfurt
Telefon: (01801) 33 55 77
Telefax: (069) 74 31-42 14
http://kfw.de


 

 

 

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